Wichtiger Hinweis: Die geltenden Landesbauordnungen (LBO) und regionalen Bauvorschriften Ihres Bundeslandes müssen eigenverantwortlich berücksichtigt und vor der Montage überprüft werden.
Bei der Planung eines Wohnhauses ist es von entscheidender Bedeutung, eine ergonomische Holztreppe zu entwerfen, die maximale Laufsicherheit für die ganze Familie bietet. Mit unserem präzisen Online-Treppenrechner von KALK.PRO können Sie eine geradläufige gerade Holztreppe zentimetergenau berechnen.
Der Rechner ermöglicht die unkomplizierte Online-Kalkulation einer geraden Treppe auf Wangen. Basierend auf Ihren individuellen Eingabedaten generiert das Programm in Echtzeit ein interaktives 3D-Modell sowie maßstabsgetreue Bauzeichnungen aller strukturellen Elemente der Treppenanlage.
Die fotorealistische 3D-Visualisierung ermöglicht es Ihnen, den Gehkomfort der geradläufigen Wangentreppe vorab visuell zu bewerten, sich ein genaues Bild der zukünftigen Holztreppe zu machen und virtuell mit der Anzahl sowie den Abmessungen der Trittstufen zu experimentieren.
Wie berechnet man eine gerade Wangentreppe online?
- Messen Sie die lichten Maße der vorhandenen Deckenöffnung (Auswechslung) aus und geben Sie diese in den Konfigurator ein.
- Ermitteln Sie den exakten vertikalen Abstand zwischen den Oberkanten der fertigen Fußböden (FOK) des Ausgangs- und Zielgeschosses.
- Tragen Sie die gewünschten Materialstärken für die Trittstufen, die Tragwangen und die Setzstufen ein.
- Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Berechnen“.
Als Ergebnis erhalten Sie sofort ein interaktives 3D-Modell der nach Ihren Vorgaben entworfenen Treppe sowie die finalen Berechnungsergebnisse zur gesamten Treppenkonstruktion – einschließlich des genauen Neigungswinkels, der optimalen Stufenanzahl, der exakten Steigung und der nutzbaren Stufentiefe.
Das Treppenberechnungsprogramm erstellt drei detaillierte, maßstabsgetreue PDF-Bauzeichnungen für die fehlerfreie Arbeitsvorbereitung:
- Seitenansicht (Schnittzeichnung des Treppenlaufs)
- Draufsicht (Grundrissplanung)
- Detailzeichnung der Treppenwange (Sägezahnprofil)
Fällt es Ihnen schwer, die erforderlichen Bezugsmaße im Rohbau zu ermitteln? Nachfolgend führen wir Sie durch die im Hochbau üblichen Grundparameter einer geradläufigen Treppe, damit Sie das ideale Steigungsverhältnis und die perfekten Stufenmaße für ein komfortables Auf- und Absteigen ermitteln können.
Wichtige Treppenmaße: Steigungsverhältnis, Neigungswinkel, Auftritt und Steigung
Um das Risiko von Sturzunfällen effektiv zu minimieren, existieren strenge baurechtliche Normen und Vorschriften bezüglich der Treppenmaße (Geschosshöhe, Stufenmaße, nutzbare Laufbreite), die zwingend eingehalten werden müssen.
In Deutschland sind Treppenanlagen im Wohnungsbau strikt nach den Vorgaben der DIN 18065 („Gebäudetreppen“) zu planen und zu errichten.
Ein zentraler Parameter ist hierbei das Steigungsverhältnis, welches den Neigungswinkel der Treppe definiert. Zur Bestimmung dieses Verhältnisses werden im modernen Bauwesen die ergonomischen Regeln des französischen Architekten François Blondel herangezogen: die Schrittmaßregel, die Bequemlichkeitsregel und die Sicherheitsregel.
- Schrittmaßregel
2 × s + a = 590 bis 650 mm (2 × Stufenhöhe + Stufentiefe, Planungsoptimum: 630 mm)
- Bequemlichkeitsregel
a − s = 120 mm (Auftritt − Steigung)
- Sicherheitsregel
a + s = 460 mm (Auftritt + Steigung)
Durch die mathematische Verknüpfung dieser drei Regeln ergibt sich nach DIN 18065 das zulässige Steigungsverhältnis für notwendige Treppen im Wohnungsbau:
Auftritt (a): 230 mm ≤ a ≤ 370 mm (idealer Mittelwert: 290 mm)
Steigung (s): 140 mm ≤ s ≤ 200 mm (idealer Mittelwert: 170 mm)
Nach DIN 18065 darf die maximale Stufenhöhe in privaten Wohngebäuden 200 mm nicht überschreiten, während das Mindestmaß bei 140 mm liegt. Das ergonomische Optimum für die Stufenhöhe liegt bei 160 bis 170 mm, gepaart mit einer nutzbaren Stufentiefe von 290 bis 300 mm (Mindestauftritt: 230 mm, Maximalauftritt: 370 mm).
- Neigungswinkel: Der komfortabelste und sicherste Steigungswinkel für Wohnhaustreppen liegt im Bereich zwischen 30° und 35°.
- Nutzbare Treppenlaufbreite: Für ein Einfamilienhaus gilt ein Standardwert von 90 bis 110 cm als ideal. Bei extrem begrenzten Platzverhältnissen kann die Laufbreite reduziert werden, wobei das baurechtliche Mindestmaß von 80 cm keinesfalls unterschritten werden darf.
- Materialstärken: Tritt- und Setzstufen werden im Holztreppenbau aus robusten Massivholzplatten gefertigt. Die optimale Materialstärke (Dicke) für Setzstufen liegt bei 15 bis 20 mm, für tragende Trittstufen bei mindestens 40 mm.
- Unterschneidung (Untertritt): Der horizontale Überstand der Holzstufe über die darunterliegende Setzstufe sollte mindestens 30 mm und maximal 40 mm betragen. Diese Unterschneidung vergrößert die effektive Auftrittsfläche beim Auftreten, ohne den Grundriss der Treppe zu verlängern.
- Stufenanzahl: Ein einzelner Treppenlauf darf nach DIN 18065 (Abschnitt 6.3.2) maximal 18 Trittstufen umfassen. Wird dieser Wert überschritten, muss ein Zwischenpodest eingeplant oder eine andere Treppenform gewählt werden. Im Durchschnitt bestehen Wohnhaustreppen aus 14 bis 17 Stufen. Es wird dringend empfohlen, eine ungerade Anzahl an Stufen zu wählen, damit der Benutzer den Treppenlauf instinktiv mit demselben Fuß verlässt, mit dem er sie betreten hat.
- Geländerhöhe: Die Absturzsicherung (Treppengeländer) muss im privaten Wohnungsbau eine senkrechte Mindesthöhe von 90 cm (ab Stufenvorderkante gemessen) aufweisen.
- Lichte Durchgangshöhe: Die vertikale Kopffreiheit von jeder Stufenkante bis zur Deckenunterkante muss an jedem Punkt des Treppenlaufs mindestens 2.000 mm betragen.
- Statische Belastbarkeit: In Wohngebäuden muss eine Standardtreppe für eine Verkehrslast von mindestens 300 kg/m² (3,0 kN/m²) ausgelegt sein. Die elastische Durchbiegung der tragenden Wangen darf unter Volllast maximal 1/400 der horizontalen Stützweite betragen.



